Sunday 05 September, 2010  

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Conditions of Use

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns und ergänzen die gesetzlichen §§651 a ff. BGB. Auf der Grundlage dieser Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) sind unsere AGBs gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei einer Buchung bei CHILLI TOURS anerkannt. Vorrang haben die Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung. Bitte lesen Sie unsere AGBs und die Hinweise in Ihrem Reiseangebot sorgfältig durch.

1. Anmeldung, Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Wenn Sie in Ihrer Anmeldung weitere Teilnehmer aufgeführt haben, übernehmen Sie durch Ihre Anmeldung auch die Vertragsverpflichtung für alle Teilnehmer in Ihrer Anmeldung; für die Sie dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen. Ein Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns vorab eine Bestätigung per Email und eine schriftliche Bestätigung, die Ihnen schnellstmöglich per Post zukommen wird. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.

  • Reisedokumente
    Sollten die Reisedokumente Ihnen bzw. dem Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, melden Sie sich unverzüglich bei CHILLI TOURS.

2. Bezahlung
Wenn Sie Ihren Urlaub buchen, bekommen Sie von uns eine Reisebestätigung mit einem Sicherungsschein der Touristik-Versicherungs-Service GmbH. Mit Übergabe dieses Sicherungsscheines werden 20 % des Reisepreises fällig, maximal jedoch € 1.000 pro Person. Den Rest des Reisepreises zahlen Sie bitte etwa drei Wochen vor Reisebeginn. Nach Zahlungseingang werden Ihnen Ihre Unterlagen per Post zugestellt. Diese Versicherung beinhaltet die nach § 651 k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Sollte  infolge der Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters die Reiseleistungen ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und zusätzlich die notwendige Aufwendungen für die Rückreise. Damit sind die Ansprüche aller Ihrer Zahlungen auf den Reisepreis von Anfang an abgesichert. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis € 75,00 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.

Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der komplette Reisepreis sofort fällig. Der komplette Reisepreis ist ebenfalls sofort fällig, wenn die Buchung eine Flugleistung beinhaltet. Auch Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

Ihre Zahlungen können wie nachfolgend abgewickelt werden:

  • Überweisung:
    An die von Ihnen angegebene Anschrift erhalten Sie per Post zusammen mit der Bestätigung und dem Sicherungsschein eine Anzahlungsrechnung und eine Rechnung über den restlichen Reisepreis. Die Anzahlung muss so rechtzeitig unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Bankkonto überwiesen werden, dass sie innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum eingeht; die Restzahlung muss 28 Tage vor dem Reisetermin auf unseren Konto eingehen.
  • Kreditkarte:
    Der Anzahlungsbetrag von 20 % des Reisepreises wird sofort nach Vertragsabschluss von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Etwa 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgt die Abbuchung des Restbetrages von Ihrer Kreditkarte.
    Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäß und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und die unter Punkt 18 aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen.
    Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so darf der Vermieter bei der Übergabe Ihrer Ferienwohnung für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und evtl. entstehenden Schäden eine angemessene Kaution verlangen.
    Bei kurzfristigen Buchungen (28 oder weniger Tage bis Reisebeginn) und bei speziellen Reiseleistungen, bei denen die vorstehend aufgeführten Fristen nicht eingehalten werden können, ist eine Zahlung nur mit Kreditkarte möglich. Dies gilt auch für Buchungen, die eine Flugleistung beinhalten.

3. Reiseprogramm, Reisebausteine und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Diese Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, das aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie selbstverständlich vor der Buchung Ihrer Reise informieren werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen

  • Änderungen oder Abweichungen
    Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z. B. Änderungen des Programmverlaufs, Flugzeitenänderungen o. ä.), die nach Vertragsschluss notwendig werden sollten und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet und soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Sollten die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sein, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche unberührt. Unverzüglich werden wir Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
  • Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen
    Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
    • Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen.
    • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
    • In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
    • Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
    • Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
    • Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor dem Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
    • Unverzüglich müssen wir Sie im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Diese genannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

  • Rücktritt
    Unsere Kunden können jederzeit von der Reise zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden sollten Sie unter Angabe der Reiseauftragsnummer aus Beweisgründen bei Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen in jedem Fall schriftlich absagen, auch wenn es grundsätzlich formlos möglich ist. Treten Sie die Reise nicht an oder sollten Sie vom dem geschlossenen Reisevertrag zurücktreten, können wir eine Entschädigung für die von uns getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte unter Punkt 18 "Rücktrittspauschale" unserer Reisebedingungen. Unser Ersatzanspruch berechnet sich unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Aufwendungen pro Person und wird pauschaliert. Es bleibt Ihnen natürlich überlassen einen Nachweis zu erbringen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
  • Umbuchung
    Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Reisebausteine, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben würden. Bei anderweitigen, geringfügigen oder zusätzlichen Änderungen berechnen wir jedoch nur die entsprechende Bearbeitungsgebühr von € 25.
  • Ersatzteilnehmer
    Wenn Sie rechtzeitig mitteilen, dass Sie Ihre Teilnahme durch einen Dritten ersetzen lassen möchten, ist dies möglich. Jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass wir einem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Reiseteilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.
    Für Flüge ist der bestätigte Preis an die sofortige Ausstellung des Flugtickets gebunden. Im Regelfall entstehen Zusatzkosten, wenn im Falle einer Änderung der Flugdaten der ursprünglich bestätigte Beförderungspreis seine Gültigkeit verliert. Dies gilt auch im Hinblick auf den Gesamtreisepreis bzw.- Beförderungspreis, wenn ein solcher Flug mit einer Landleistung bzw. Reisebausteinen kombiniert wurde. Näheres entnehmen Sie bitte den Tarifbestimmungen des jeweiligen Fluges.
    Übernimmt eine Ersatzperson Ihren Vertrag, so haften Sie mit dieser Person zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten bzw. zusätzlichen Buchungen.
  • Schriftform
    Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie unter Angabe der Reiseauftragsnummer aus Beweisgründen bei Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen in jedem Fall schriftlich absagen, auch wenn es grundsätzlich formlos möglich ist.

6. Vom Kunden nicht in Anspruch genommene Leistungen
Wir werden uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, wenn  Sie einzelne Reiseleistungen oder Bausteine infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen bzw. wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Original-Gutscheine (z. B. Hotelketten, Mietwagen) ist unter den Punkten 5. und 18. unter "Rücktritt" bzw. "Rücktrittspauschale" geregelt.

7. Kündigung und Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wir können in den folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

  • Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in unverhältnismäßigen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern rückerstattenten Beträge.
  • Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten;
  • Außerdem bis zu vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungs-Aufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von € 15,00 erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird Ihre Reise bei Vertragsschluss durch nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, so können Sie als auch wir den Vertrag wieder kündigen. Wird der Vertrag von Ihnen gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind jedoch verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie auch zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Die Mehrkosten fallen Ihnen im Übrigen zur Last.

9. Haftung und Gewährleistung des Reiseveranstalters

  • Eigene Leistungen
    Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns haften wir für:
    • eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
    • die ordnungsgemäße Leistungserbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen;
    • eine gewissenhafte Reisevorbereitung; die die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Angeboten angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Punkt 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben erklärt haben. Jedoch haften wir nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind.
  • Erfüllungsgehilfen
    Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
  • Fremdleistungen
    Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10. Gewährleistung

  • Abhilfe und Mitwirkungspflichten
    Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! In Chile erreichen Sie CHILLI TOURS unter der Telefonnummer +49 40 71886621 bzw. unter der aus Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl.
    Erforderlichenfalls schicken Sie ein Email an info@chilli-tours.de.
    Geben Sie bitte in jedem Fall die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer, das Reiseziel, die Reisedaten und die oben genannte Durchwahl an.

  • Minderung des Reisepreises
    Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

  • Kündigung des Vertrages
    Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.

  • Schadenersatz
    Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich.

12. Beschränkung der Haftung

  • Vertragliche Haftungsbeschränkung
    Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
    • soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
    • soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
  • Deliktische Haftungsbeschränkung
    Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder
    grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
    Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise
    darüber hinausgehende  Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem
    Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

  • Gesetzliche Haftungsbeschränkung
    Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen

14. Versicherungen

  • Insolvenzschutzversicherung
    Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen zugestellt.

  • Reiseschutz
    Bitte beachten Sie, dass auf diesen Internetseiten genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss eines speziellen Reiseschutzes. Er beinhaltet neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hamburg.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17. Datenschutz
Sie sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung Ihrer Daten geschützt, denn alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, dürfen wir nicht an Dritte weiter geben.

18. Rücktrittspauschale

  • Gültig für Reisebeginn vom 1.11.2007 bis 30.8.2010
  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versichertn Risiken übernehmen.

    Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. Weitere Angaben zur Höhe der Rücktrittspauschale können Sie daher unseren Bedingungen beim jeweiligen Angebot entnehmen. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote! Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z. B. Flug, Reisebausteine, Rundreise etc.), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.

  • Rücktrittsgebühren bei Buchung von Flugreisen mit Landesprogramm Flugpauschalreisen, Busreisen, Erlebnisreisen, Mietwagenreisen, Buspass, Autotouren, Hotels und Resorts sowie Transfers und Ausflüge
    • bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises;
    • vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises;
    • vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises;
    • vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises;
    • ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises;
    • ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises.
  • Rücktrittsgebühren bei Buchung von einzelner Reisebausteine ohne Transatlantikflug
    • bis 60 Tage vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises pro Person;
    • bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises pro Person;
    • ab 7. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 75 % des Reisepreises pro Person.
  • Mietwagen
    Bis 1 Tag vor Reiseantritt (Mietbeginn) € 26,- pro Mietwagen-Gutschein.
    • Campmobile bis 45 Tage vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises;
      vom 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises;
      vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises;
      vom 21. bis 8 Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises;
      vom 7. bis 3. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises;
      ab dem 2. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises.
    • Seereisen, Schiffsreisen, Bahnreisen
      bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises mindenstens € 20,- pro Person;
      bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises pro Person;
      bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises pro Person
      vom 14. Tag bis zum letzen werktag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises pro Person.
      Am Tag des Reiseantritts bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 95 %
      .

Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. Weitere Angaben dazu können Sie daher unseren Bedingungen beim jeweiligen Angebot entnehmen. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote! Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z. B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Grundsätzlich gilt, dass Flugtickets mit Sondertarifen selten erstattet werden können.

19. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen CHILLI TOURS zur Anfechtung des Reisevertrages. Die Anwendung des deutschen Rechts wird vereinbart.

20. Allgemeines und Info
Unser Team steht Ihnen gern für nähere Informationen zur Verfügung:
Germany +49 40 71668821 (zum jeweiligen Ortstarif)
von montags bis samstags: 10.00-20.00 Uhr


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